Leistung 03

Aufteilungsplan und
Abgeschlossenheit

Die Unterlagen für die Umwandlung in Eigentumswohnungen — vollständig, in der erwarteten Darstellung und so vorbereitet, dass das Verfahren nicht an Formalien hängen bleibt.

Verfahren

Worum es geht

Wer ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht zweierlei: einen Aufteilungsplan, der zeigt, welcher Raum zu welcher Einheit gehört, und die Bestätigung der Behörde, dass diese Einheiten baulich voneinander abgeschlossen sind. Erst darauf kann der Notar die Teilungserklärung beurkunden und das Grundbuchamt die einzelnen Wohnungsgrundbücher anlegen.

Wirtschaftlich entscheidet an dieser Stelle selten das Honorar, sondern die Zeit. Kommt ein Antrag aus formalen Gründen zurück, verschiebt sich die Beurkundung um Wochen — bei einem finanzierten Objekt eine Rechnung, die unmittelbar aufgeht.

Risiken

Was ein Verfahren aufhält

01

Nicht abgeschlossen

Ein Raum ist nur über eine andere Wohnung erschlossen.

02

Lichte Höhe

Im ausgebauten Dachgeschoss nicht durchgängig erreicht.

03

Nebenräume

Keller keiner Einheit eindeutig zugeordnet.

04

Alter Plan

Die Darstellung bildet den Ist-Zustand nicht ab.

Solche Punkte sehe ich beim Aufmaß, nicht erst, wenn der Antrag zurückkommt. Ich spreche sie vor der Einreichung an — auch dann, wenn das bedeutet, dass Ihre Planung sich ändern muss.

Ergebnis

Was Sie erhalten

Aufteilungsplan
Alle Geschosse mit durchnummerierten Einheiten und abgegrenztem Gemeinschaftseigentum
Abgeschlossenheit
Der vollständige Unterlagensatz, einreichungsfertig aufbereitet
Flächen
Wohnflächen je Einheit als Grundlage für die Teilungserklärung
Ausfertigungen
In der Anzahl, die für den Antrag benötigt wird
Auf Wunsch
Einreichung und Bearbeitung der Rückfragen des Amts

Zur Unterschrift

Aufteilungspläne müssen von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben sein. Was für Ihr konkretes Objekt gilt, kläre ich vor der Beauftragung — damit Sie nicht mitten im laufenden Verfahren umdisponieren müssen.

Fragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Ganze?

Meine Unterlagen liegen je nach Objektgröße etwa zwei bis vier Wochen nach dem Aufmaß vor. Wie lange das Amt anschließend für die Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht, schwankt erheblich und liegt außerhalb meines Einflusses — planen Sie diesen Teil großzügig ein.

Brauche ich zusätzlich einen Notar?

Ja. Die Teilungserklärung wird notariell beurkundet, danach legt das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher an. Ich liefere die technischen Unterlagen, auf denen beides aufsetzt. Wenn Sie noch keinen Notar haben, nenne ich Ihnen gern Kontakte — ohne dass ich daran etwas verdiene.

Gilt das auch für Gewerbeeinheiten?

Im Grundsatz ja, nur heißt die Bescheinigung dort anders, weil es sich nicht um Wohnungs-, sondern um Teileigentum handelt. Bringen Sie mir Ihren konkreten Fall mit, dann klären wir vorab, was benötigt wird.

Und wenn eine Einheit nicht abgeschlossen ist?

Dann erfahren Sie das, bevor irgendetwas eingereicht wird, zusammen mit dem, was baulich nötig wäre, um es herzustellen. Einen Antrag zu stellen, der absehbar zurückkommt, hilft niemandem.

Ihr Objekt

Schreiben Sie mir, worum es geht

Sagen Sie mir, um welches Gebäude es geht und wofür Sie die Unterlagen brauchen. Sie hören innerhalb von 48 Stunden von mir — mit einer Einschätzung, mit der Sie bereits arbeiten können.

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